Abmeldung via Online-Schalter

Wer von der Gemeinde Matten wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs abzumelden und den neuen Wohnort (vollständige Adresse) bekannt zu geben.

Wegzug ins Ausland
Wer einen längeren Auslandaufenthalt oder sogar einen definitiven Wegzug ins Ausland plant, muss dies ebenfalls der Einwohnerkontrolle melden. Ein Wegzug werden wir erst vornehmen, wenn der Aufenthalt im Ausland länger als 12 Monate dauert.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Auslandadresse
  • Vertreteradresse in der Schweiz
 

Zugehörige Objekte

Preis

Rechnung nur via Vorauskasse möglich

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.