Elektronisches Baubewilligungsverfahren eBau ab 1. März 2022 obligatorisch

Das Ausfüllen des Baugesuchs in eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Aufgrund ausstehender gesetzlicher Anpassungen müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen weiterhin zweifach ausgedruckt und unterschrieben bei der Bauverwaltung eingereicht werden. Ebenfalls wird der Bauentscheid sowie ein allfälliges Einspracheverfahren wie bis anhin noch per Post eröffnet, respektive durchgeführt.

Wegleitung für Eingabe eines Gesuches als Gesuchsteller: Wegleitung

Weitere Informationen: Eingabe eines Gesuchs als Gesuchstellers

Hier gehts zum Anmeldeportal: BE-Login

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