Tourismusförderungsabgabe
Die drei Bödeligemeinden Matten, Interlaken und Unterseen haben auf den 1. Januar 2004 die Tourismusförderungsabgabe eingeführt.
Die letzte vierjährige Veranlagungsperiode ist Ende 2020 abgelaufen. Somit haben im Frühjahr 2024 wiederum sämtliche TFA-Pflichtigen Institutionen (juristische und natürliche Personen) den Erhebungsbogen vollständig auszufüllen. Der Erhebungsbogen 2024 dient der Veranlagung der Tourismusförderungsabgabe für die Jahre 2024 bis 2027.
Zugehörige Objekte
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Formular TFA 2024 (PDF, 226.11 kB) | Download | 0 | Formular TFA 2024 |
Reglement über die Tourismusförderungsabgabe (PDF, 78.66 kB) | Download | 1 | Reglement über die Tourismusförderungsabgabe |
Verordnung über die Tourismusförderungsabgabe (PDF, 7.91 kB) | Download | 2 | Verordnung über die Tourismusförderungsabgabe |
Anhang zur Verordnung über die Tourismusförderungsabgabe (PDF, 101.26 kB) | Download | 3 | Anhang zur Verordnung über die Tourismusförderungsabgabe |
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerbüro | 033 826 50 01 | steuerbuero@matten.ch |
Name | Download |
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