Abmeldung via Online-Schalter
Wegzug ins Ausland
Wer einen längeren Auslandaufenthalt oder sogar einen definitiven Wegzug ins Ausland plant, muss dies ebenfalls der Einwohnerkontrolle melden. Ein Wegzug werden wir erst vornehmen, wenn der Aufenthalt im Ausland länger als 12 Monate dauert.
Folgende Angaben werden benötigt:
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Auslandadresse
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Vertreteradresse in der Schweiz
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 826 50 11 | einwohnerkontrolle@matten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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