Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung in Matten, dann müssen Sie bei uns auf der Gemeinde ein Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung einreichen. Das Gesuch ist vor dem Anlass rechtzeitig einzureichen, damit die Gemeinde sowie das Regierungsstatthalteramt die Unterlagen prüfen können.
Abgabefristen der Gesuchsunterlagen bis zur Veranstaltung
- 20 Tage bei unter 500 Personen
- 60 Tage ab 500 Personen
- 90 Tage bei Veranstaltungen im Wald
Die Gesuchsunterlagen sind bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.
Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie hier:
Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gesuch Betriebsbewilligung Gastgewerbe (PDF, 190.73 kB) | Download | 0 | Gesuch Betriebsbewilligung Gastgewerbe |
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei und Sicherheit | 033 826 50 31 | sicherheit@matten.ch |