Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Es gibt je nach Voraussetzung zwei verschiedene Verfahren der Einbürgerung.

 

Die ordentliche Einbürgerung

Damit Sie das Gesuch einer ordentlichen Einbürgerung bei der Gemeinde Matten einreichen können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

• Seit 10 Jahren Wohnsitz in der Schweiz,
die genauen Bestimmungen dazu finden Sie hier:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/integration-einbuergerung/schweizer-werden/ordentlich.html
• Mindestens seit zwei Jahren ununterbrochener Aufenthalt im Kanton Bern
• Mindestens seit zwei Jahren ununterbrochener Aufenthalt in der Gemeinde Matten

Die Gesuchsformulare können bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

 

Die erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung erfolgt durch das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Die folgenden Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

  • Ehepartner/innen von Schweizerinnen und Schweizern
  • Kinder von Schweizerinnen und Schweizern
  • Personen der dritten Ausländergeneration (bis zum 25. Altersjahr)

Weitere Informationen zum Ablauf der erleichterten Einbürgerung finden Sie hier
https://www.einbuergerung.sid.be.ch/de/start/einbuergerung/erleichterte-einbuergerung.html

Abgabestelle Gesuch um Erleichterte Einbürgerung
Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Foto neuer Schweizer Pass

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